Wenn Sie in einer Gesetzlichen Krankenkasse sind

Gesetzlich Krankenversicherte haben in der Regel die Möglichkeit, die Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer etwaigen Psychotherapie zusammen mit dem Behandler in so genannten „probatorischen“ Vorgesprächen zu klären.
Ein gesetzlich Versicherter kann dazu bei mehreren Behandlern jeweils bis zu 5 probatorische Sitzungen kostenfrei in Anspruch nehmen.
Sofern Sie dann als gesetzlich versicherter Patient mit dem Behandler eine Kurzzeit-Psychotherapie von maximal 25 Sitzungen vereinbaren, so übernimmt Ihre Kasse auf Antrag die Kosten dafür - ohne vorherige ausführliche Berichterstellung.
Falls sich nach den Vorgesprächen eine längere Zusammenarbeit von zumindest 50 Sitzungen ergibt, so muss vom Behandler ein ausführlicher Bericht zur Notwendigkeit und zu den Erfolgsaussichten dieser „Langzeit-Psychotherapie“ zusammen mit dem Antrag zur Kostenübernahme eingereicht werden.
Ein sachverständiger Gutachter wird dann über Ihren "Fall" anonymisiert informiert.
Er teilt der Kasse nach Sichtung der Unterlagen mit, ob er eine Kostenübernahme befürwortet oder nicht. Fast immer richtet sich die gesetzliche Kasse nach dieser Empfehlung.
Im Rahmen meines Therapieverfahrens - der „Tiefenpsychologisch Fundierten Psychotherapie“ - bewilligt die Gesetzliche Kasse in der Regel 25 bis maximal 100 Sitzungen.
Nach der Bewilligung der beantragten Therapiestunden durch Ihre Kasse werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Ihr Behandler rechnet diese Kosten jeweils zu Quartalsende mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Sofern Sie Freiwillig Versicherter bei einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, besteht die Möglichkeit, die Behandlung wie bei einem privat Krankenversicherten durchzuführen. In diesem Fall kann ein privater Behandlungsvertrag abgeschlossen werden, wo neben der Kostenerstattung des Kassenanteils eine feste Summe als persönliche Zuzahlung vereinbart wird (siehe auch unter
Privat krankenversichert)