Wenn Sie in einer Gesetzlichen Krankenkasse
sind
Gesetzlich
Krankenversicherte haben in der Regel die Möglichkeit, die
Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer etwaigen
Psychotherapie zusammen mit dem Behandler in so genannten
„probatorischen“ Vorgesprächen zu klären.
Ein gesetzlich
Versicherter kann dazu bei mehreren Behandlern jeweils bis
zu 5 probatorische Sitzungen kostenfrei in Anspruch nehmen.
Sofern Sie dann als gesetzlich versicherter Patient mit dem
Behandler eine Kurzzeit-Psychotherapie von maximal 25
Sitzungen vereinbaren, so übernimmt Ihre Kasse auf Antrag
die Kosten dafür - ohne vorherige ausführliche
Berichterstellung.
Falls sich nach
den Vorgesprächen eine längere Zusammenarbeit von zumindest
50 Sitzungen ergibt, so muss vom Behandler ein
ausführlicher Bericht zur Notwendigkeit und zu den
Erfolgsaussichten dieser
„Langzeit-Psychotherapie“ zusammen mit dem
Antrag zur Kostenübernahme eingereicht werden.
Ein sachverständiger Gutachter wird dann über Ihren "Fall"
anonymisiert informiert.
Er teilt der Kasse nach Sichtung der Unterlagen mit, ob er
eine Kostenübernahme befürwortet oder nicht. Fast immer
richtet sich die gesetzliche Kasse nach dieser Empfehlung.
Im Rahmen meines Therapieverfahrens - der
„Tiefenpsychologisch Fundierten Psychotherapie“
- bewilligt die Gesetzliche Kasse in der Regel 25 bis
maximal 100 Sitzungen.
Nach der Bewilligung der beantragten Therapiestunden durch
Ihre Kasse werden die Kosten in vollem Umfang übernommen.
Ihr Behandler rechnet diese Kosten jeweils zu Quartalsende
mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Sofern Sie Freiwillig Versicherter bei einer Gesetzlichen
Krankenkasse sind, besteht die Möglichkeit, die Behandlung
wie bei einem privat Krankenversicherten durchzuführen. In
diesem Fall kann ein privater Behandlungsvertrag
abgeschlossen werden, wo neben der Kostenerstattung des
Kassenanteils eine feste Summe als persönliche Zuzahlung
vereinbart wird (siehe auch unter Privat
krankenversichert)